PERMIT & BEWILLIGUNG
Die passende Bewilligung für Deinen Weg.
Richtig vorbereitet.
L, B, C oder G: Wir ordnen ein, welche Schweizer Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung zu Deiner Situation passt.
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Was Du jetzt wissen solltest.
Deutsche Staatsangehörige können als EU-Bürger unter den Regeln der Personenfreizügigkeit in der Schweiz arbeiten und wohnen. Je nach Dauer und Wohnsituation kommen insbesondere L-, B- oder G-Bewilligungen infrage. Für die Anmeldung werden üblicherweise Identitätsnachweis, Arbeitsvertrag und Wohnnachweis benötigt.
Stand: Juli 2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.DEINE SITUATION
Die Details richtig zusammenbringen.
Welche Bewilligung gilt, hängt unter anderem von Staatsangehörigkeit, Arbeitsvertrag, Aufenthaltsdauer und Wohnort ab. EU-/EFTA-Bürger profitieren von der Personenfreizügigkeit, müssen den Aufenthalt aber trotzdem korrekt anmelden.
- ✓Kurzaufenthaltsbewilligung L
- ✓Aufenthaltsbewilligung B
- ✓Niederlassungsbewilligung C
- ✓Grenzgängerbewilligung G
- ✓Anmeldung bei der Gemeinde
SO GEHEN WIR VOR
Konstellation prüfen
Nationalität, Vertrag, Dauer, Wohnsitz und wöchentliche Rückkehr erfassen.
Unterlagen vorbereiten
Identität, Arbeits- und Mietvertrag sowie kantonale Nachweise zusammenstellen.
Fristgerecht anmelden
Gemeinde- und Migrationsprozess passend zum Arbeitsstart koordinieren.
Aufenthaltsbewilligungen für EU/EFTA-Bürger
Für Staatsangehörige der EU-27/EFTA-Länder gilt das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA). Der Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung besteht bei Nachweis eines Arbeitsvertrags oder ausreichender finanzieller Mittel.
Übersicht der Schweizer Bewilligungen (EU/EFTA)
| Bewilligung | Voraussetzung / Arbeitsvertrag | Gültigkeitsdauer | Besteuerung |
|---|---|---|---|
| Ausweis L (Kurzaufenthalt) | Befristeter Arbeitsvertrag (3 bis 12 Monate) | Bis zu 1 Jahr (verlängerbar) | Quellensteuer |
| Ausweis B (Aufenthalt) | Unbefristeter oder ≥ 12 Monate Vertrag | 5 Jahre (automatisch erneuert) | Quellensteuer (< 120k CHF) |
| Ausweis C (Niederlassung) | 5 Jahre ordentlicher Aufenthalt (EU-15/EFTA) | Unbefristet (Kontrollfrist 5 J.) | Ordentliche Veranlagung |
| Ausweis G (Grenzgänger) | Wohnsitz in EU/EFTA, Arbeit in der Schweiz | 5 Jahre (bei Vertrag ≥ 1 J.) | Quellensteuer / Abkommen |
- Ausweis L – Kurzaufenthaltsbewilligung: Gültig für Aufenthalte bis zu einem Jahr. Wird bei befristeten Arbeitsverträgen oder bestimmten Aufenthaltszwecken erteilt.
- Ausweis B – Aufenthaltsbewilligung: Gültig für fünf Jahre bei unbefristeten oder mindestens einjährigen Arbeitsverträgen. Erlaubt geografische und berufliche Mobilität innerhalb der Schweiz.
- Ausweis C – Niederlassungsbewilligung: Unbefristete Bewilligung nach fünf Jahren regulärem Aufenthalt in der Schweiz. Erfordert gute Integration und Sprachkenntnisse.
Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EFTA)
- Ausweis L – Kurzaufenthaltsbewilligung: Für befristete Aufenthalte bis zu einem Jahr (z. B. Studium, Spezialisten mit Kontingent).
- Ausweis B – Aufenthaltsbewilligung: Jährlich zu erneuernde Bewilligung unter Vorbehalt strenger Kontingente und arbeitsmarktlicher Prüfungen.
- Ausweis C – Niederlassungsbewilligung: Unbefristete Bewilligung nach in der Regel 10 Jahren Aufenthalt (bei herausragender Integration nach 5 Jahren möglich).
- Ausweis G – Grenzgängerbewilligung: Für Personen, die im Grenzgürtel arbeiten und wöchentlich an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.
- Ausweis Ci – Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit: Für Familienangehörige von Diplomaten und Mitarbeitenden internationaler Organisationen.
- Ausweis N / F / S: Besondere Statuskategorien (Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Schutzbedürftige).
Die Wahl der richtigen Aufenthaltsbewilligung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Staatsangehörigkeit, Arbeitsvertrag und Familiensituation. Bei Fragen zur Umstellung oder Beantragung steht Ihnen unser Beratungsteam persönlich zur Verfügung.
HÄUFIGE FRAGEN
Kurz gefragt.
Klar beantwortet.
Welche Bewilligung bekommen Deutsche in der Schweiz?+
Das hängt vor allem von Arbeitsvertrag und Aufenthaltsdauer ab. Häufig sind L für kürzere und B für längere Aufenthalte; Grenzgänger erhalten je nach Situation G.
Wann muss ich mich anmelden?+
Die Anmeldung erfolgt üblicherweise innerhalb von 14 Tagen nach Einreise und vor Arbeitsaufnahme. Kantonale Abläufe können variieren.
Was ist der Unterschied zwischen B und C?+
B ist eine befristete Aufenthaltsbewilligung. C ist eine unbefristete Niederlassungsbewilligung, die erst nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer und unter weiteren Voraussetzungen erteilt wird.
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