AUSFÜHRLICHER RATGEBER
Bewilligung: Alles was Du wissen musst
L, B, C oder G: Welche Schweizer Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung je nach Situation infrage kommen kann.
Aufenthaltsbewilligungen für EU/EFTA-Bürger
- Ausweis L – Kurzaufenthaltsbewilligung: Gültig für Aufenthalte bis zu einem Jahr. Wird bei befristeten Arbeitsverträgen oder bestimmten Aufenthaltszwecken erteilt. Verlängerung ist möglich, aber begrenzt.
- Ausweis B – Aufenthaltsbewilligung: Gültig für fünf Jahre bei unbefristeten oder mindestens einjährigen Arbeitsverträgen. Erneuerbar, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Erlaubt geografische und berufliche Mobilität innerhalb der Schweiz.
- Ausweis C – Niederlassungsbewilligung: Unbefristete Bewilligung nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz. Erfordert gute Integration und Kenntnisse einer Landessprache. Bietet nahezu gleiche Rechte wie Schweizer Staatsbürger:innen.
- Ausweis L – Kurzaufenthaltsbewilligung: Für befristete Aufenthalte bis zu einem Jahr, z. B. für Studium oder Praktika. Verlängerung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
- Ausweis B – Aufenthaltsbewilligung: In der Regel für ein Jahr gültig bei unbefristeten oder überjährigen Arbeitsverträgen. Verlängerung möglich; nach fünf Jahren üblicherweise für zwei Jahre oder bis zur Erteilung der Niederlassungsbewilligung.
- Ausweis C – Niederlassungsbewilligung: Unbefristete Bewilligung nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz. Erfordert gute Integration und Sprachkenntnisse.
- Ausweis G – Grenzgängerbewilligung: Für Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen. Erfordert wöchentliche Rückkehr zum Wohnsitz im Ausland.
- Ausweis Ci – Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit: Für Familienangehörige von Diplomaten und Mitarbeitenden internationaler Organisationen. Erlaubt Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
- Ausweis N – Asylsuchende: Für Personen, die ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben. Gültig für die Dauer des Asylverfahrens.
- Ausweis F – Vorläufig aufgenommene Ausländer: Für Personen, deren Ausweisung unzulässig, unzumutbar oder unmöglich ist. Erlaubt vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz.
- Ausweis S – Schutzbedürftige: Für Personen, die vor Krieg oder Gewalt fliehen. Erlaubt vorübergehenden Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EFTA)
Die Wahl der richtigen Aufenthaltsbewilligung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck und -dauer. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu informieren. Für detaillierte Informationen stehen Dir unsere Berater zur Verfügung.