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Das Schweizer Rentensystem

Weltweit führend, vorteilhaft und klug durchdacht

Wer in die Schweiz zieht, kann sich freuen, denn Die Altersvorsorge funktioniert hier besser.

 

Das 3-Säulen-System ist ein zentraler Pfeiler der Schweizer Sozialstruktur und ermöglicht ein schlaues Zusammenspiel aus unterschiedlichen Vorteilen.

Von Anfang an richtig angewendet, ist es der Schlüssel für langfristige Stabilität.

Die Schweizer 3 Säulen

  • 1. Säule: AHV & IV

  • 2. Säule: BVG & UVG

  • 3. Säule: 3a & 3b

Erste Säule: Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Die AHV ist die obligatorische staatliche Grundrente.

Sie ist eine kleine Grundrente im Alter  und wird durch Lohnbeiträge finanziert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte.

Die maximale AHV-Rente bekommt nur, wer 44 Beitragsjahre in der Schweiz vorweisen kann, das ist die berühmte "Skala 44".

Wichtig für Zuzügler: Wer später in die Schweiz kommt, hat automatisch weniger Beitragsjahre. Dadurch sinkt die Rente deutlich.

Beiträge werden ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag (bei Erwerbstätigkeit) oder spätestens ab dem 21. Altersjahr erhoben.

Zweite Säule: Das BVG (berufliche Vorsorge)

Diese gesetzlich verpflichtende Rentenversicherung baut auf die AHV auf und soll den Lebensstandard nach der Pensionierung unterstützen.

Jeder, der in der Schweiz mehr als 22'050 CHF pro Jahr verdient, ist obligatorisch in einer Pensionskasse versichert.

Die Beitragshöhe Hängt vom Alter ab. Jüngere zahlen weniger, ältere mehr. Der sogenannte Koordinationsabzug reduziert den versicherten Lohn, was bei Teilzeitstellen zu noch grösseren Vorsorgelücken führen kann.

Tipp: Wer viele Jobwechsel hat oder Teilzeit arbeitet, sollte regelmässig seine Pensionskassen Guthaben überprüfen, oft "vergessen" Arbeitnehmer Ihr Kapital zu übertragen.

Dritte Säule: Private Vorsorge mit Steuervorteil

Die dritte Säule ist vom Staat nicht verpflichtend, aber extrem wichtig.

Daher wird sie vollständig steuerlich begünstigt!

Sie ist dafür gegeben, das Lohnniveau und somit den finanziellen Lebensstandard auch bei Pensionierung beizubehalten. 

Wichtig: Besonders für alle, die nicht durchgehend 44 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben, Ihre Fehljahre kompensieren und die Rente aufstocken müssen.

Es gibt zwei Varianten:

  • Säule 3a: Steuerlich zu 100% absetzbar, mit einem jährlichem Maximalbetrag von 7.258,- CHF für Angestellte mit Pensionskasse.           Für Selbstständige ohne Pensionskasse, 20% vom Einkommen bis maximal 36.288,- CHF pro Jahr.

  • Säule 3b: Flexible Versicherungs- & Sparformen ohne steuerliche Vorteile in der Einzahlungsphase, aber mit mehr Freiheiten und steuerfreier Auszahlung.

Die 3 Säulen im Überblick

1. Säule

AHV & IV

Alter- & Hinterlassenen Versicherung

Invaliditäts- Versicherung

  • Wird vom Bruttolohn automatisch abgeführt

  • Rentenhöhe ist begrenzt

  • Lebenslang garantierte Rente

  • Rentenhöhe berechnet sich aus Beitragsjahren und durchschnittlichem Lohn

  • Beitragspflicht ab dem 21. Lebensjahr

  • Obligatorisch

2. Säule

BVG & UVG

Berufliche Vorsorge "Pensionskasse"

Unfallversicherung

  • Wird vom Bruttolohn automatisch abgeführt

  • Rentenhöhe & Leistungen hängen von Lohn, Beitragsjahren und Versicherung des Arbeitgebers ab

  • Lebenslang garantierte Rente oder Kapitalauszahlung möglich

  • Beitragspflicht ab einem Brutto Jahreslohn von 22.680,- CHF

3. Säule

3a & 3b

Private Vorsorge

 Säule 3a​ 

  • 100%  steuerlich vom Bruttolohn absetzbar

  • begrenzte Einzahlung von 7.258,- CHF pro Kalenderjahr für Angestellte 

  • begrenzte Einzahlung von   20% des Einkommens & 36.288,- CHF pro Kalenderjahr für Selbstständige

  • Leistungen können individuell zusammengestellt werden

  • Freie Verwendung der Kapitalauszahlung ab dem.      65. Lebensjahr

Säule 3b​ 

  • Steuerfreie Auszahlung​

  • Ergänzung zur Säule 3a

  • kein Limit der Einzahlung pro Kalenderjahr 

Mehr erfahren zum Schweizer Rentensystem: hier

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