AUSFÜHRLICHER RATGEBER
Lohn & Gehalt: Alles was Du wissen musst
Brutto, Netto, Abzüge und Kaufkraft verständlich einordnen – bevor Du ein Angebot annimmst.
Inhaltsverzeichnis
Brutto vs. Netto in der Schweiz – Was bleibt wirklich übrig?
Wenn man in die Schweiz zieht oder dort anfängt zu arbeiten, stellt sich schnell die Frage: Was bleibt vom Bruttolohn nach allen Abzügen tatsächlich übrig? Im Vergleich zu Deutschland gibt es einige Unterschiede in der Lohnstruktur und den gesetzlichen Abzügen. Wir zeigen Dir welche Abzüge in der Schweiz anfallen und was Du unbedingt beachten musst.
Brutto- und Nettolohn in der Schweiz: Ein Überblick
In der Schweiz sind die Abzüge vom Bruttolohn verglichen zu Deutschland und anderen Ländern deutlich
niedriger. Dennoch gibt es einige Kosten, die hier selbst getragen werden müssen und in anderen
Ländern bereits im Abzug enthalten sind. Hier ein Überblick über die wichtigsten Abzüge:
Die gesetzlichen Abzüge von Deinem Bruttolohn sind:
- Säule (AHV/IV/EO): Die Säule ist die staatliche Vorsorge und umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO). Sie sichert ein Existenzminimum im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Der Beitragssatz liegt bei 5,3 % des Bruttolohns. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diesen Betrag jeweils zur Hälfte.
- Säule (BVG): Die Säule ergänzt die Säule und dient dazu, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Es handelt sich um die berufliche Vorsorge (BVG). Die Beitragshöhe ist abhängig von Alter und Einkommen und liegt zwischen 7 % und 18 %. Auch hier teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge. Je nach Pensionskasse können jedoch zusätzliche Leistungen enthalten sein, die individuell geregelt sind.
- ALV (Arbeitslosenversicherung): 1,1 % des Bruttolohns bis zu einem bestimmten Betrag. Bei höheren Einkommen kann ein zusätzlicher Solidaritätsbeitrag erhoben werden.
- NBU (Nichtberufsunfallversicherung): Die NBU schützt Arbeitnehmer:innen vor Unfällen, die außerhalb der Arbeitszeit passieren. Der Beitragssatz variiert je nach Arbeitgeber, beträgt aber in der Regel 1-2 % des Bruttolohns. Dieser Beitrag wird vom Arbeitnehmer allein getragen.
- KTG (Krankentaggeldversicherung): Ein krankheitsbedingter Lohnausfall kann schnell zu finanziellen Engpässen führen. Die KTG deckt solche Ausfälle ab und zahlt einen Teil des Einkommens während der Krankheitsdauer. Je nach Arbeitgeber kann dieser Beitrag komplett oder anteilig übernommen werden.
- Quellensteuer: Die Quellensteuer betrifft alle ausländischen Personen mit einer B-Bewilligung. Also Arbeitnehmende, Selbstständige, deren Familienangehörige sowie Grenzgänger. Sie wird direkt vom Bruttolohn abgezogen und berücksichtigt Faktoren wie Familienstand, Anzahl Kinder und Konfession. Die Höhe der Quellensteuer variiert je nach Kanton und Einkommen und liegt in der Regel zwischen 5 % und 15 %. Für Grenzgänger und Aufenthalter gelten unterschiedliche Sätze und Abzüge.
Fazit
Die Abzüge in der Schweiz sind auf den ersten Blick übersichtlich, können jedoch je nach persönlicher Situation stark variieren. Eine individuelle Beratung hilft, die genaue Lohnzusammensetzung zu verstehen und finanzielle Risiken abzusichern. Hast du Fragen? Wir sind für dich da! Erfahre mehr zum Schweizer Steuersystem Persönliche Unterstützung anfragen →, insbesondere für Zuzügler.
Unterschiede für Grenzgänger und Aufenthalter
Die Abzüge können je nach Aufenthaltsstatus variieren:
- Aufenthalter (B-Bewilligung): Für Personen, die in der Schweiz leben und arbeiten, erfolgt die Abrechnung vollständig nach Schweizer Recht. Die Quellensteuer wird abhängig von Einkommen und Kanton erhoben.
- Grenzgänger: Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber in Deutschland leben, zahlen eine Quellensteuer. Zusätzlich wird das Einkommen in Deutschland versteuert, wobei eine Anrechnung der Schweizer Steuer erfolgt.